Haftpflichtschaden
Sie haben den Unfall nicht verursacht.
Sie haben die freie Wahl der Werkstatt.
Sie haben Anspruch auf einen Mietwagen.
Sie können bei Bedarf ab ca. 750 Euro Schadenwert einen unabhängigen Sachverständigen einschalten.
Sie haben Anspruch auf einen Rechtsanwalt.
Vollkaskoschaden
Sie haben einen Schaden an Ihrem Fahrzeug selbst verursacht.
Welche Dinge wie abgesichert sind, stehen in Ihrem Versicherungsvertrag.
In den meisten Fällen werden Sie am Schaden mit einem Eigenbetrag (SB) beteiligt.
Ob eine Hochstufung Ihres Beitrages greift, steht in Ihrem Vertrag.
Gern klären wir alle relevanten Dinge mit Ihrer Versicherung ab.
Wildschaden
Bei Zusammenstoß eines Wildtieres mit einem fahrenden Fahrzeugs wird die Teilskasko beansprucht.
Achtung: Einige Verträge schließen bestimmte Wildtierarten aus!
Eine Wildbescheinigung nach dem Unfall ist Grundlage für die Abrechnung über die Kasko.
Rennt ein Tier in ein parkendes Auto, ist das kein Wildunfall.
Teilkaskoschaden
Die Teilkasko greift bei Glasbruch, Wildunfällen und Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
Sie greift außerdem bei Diebstahl.
Meist mit einer geringeren Selbstbetiligung als bei der Vollkasko.
Kommt nicht für selbst verursachte Schäden auf.
Von der Schadenaufnahme bis zur Rechnungslegung – so funktioniert´s:

Kevin Hildebrandt
Tel.: 034291 21133
Fax: 034291 21134

Marco Böge
Tel.: 034291 21133
Fax: 034291 21134
Hinweis zum Datenschutz:
Die Böge GmbH speichert Ihre Daten ausschließlich hausintern und nur so lange, wie dies zur Bearbeitung Ihrer Anfrage nötig ist. Danach werden sie gelöscht. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und werden nur zum Zwecke der Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. Dafür wird Ihre E-Mailadresse benötigt, alle weiteren Angaben erteilen Sie freiwillig. Weitere Infos: Datenschutzerklärung